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07/10/2004: "die katze, der schwanz"


als jurist unterliegt man berufsbedingt dem zwang, viele dinge möglichst exakt definieren zu müssen; das ist für mich persönlich meist irgendetwas zwischen lästig, nervig und lächerlich. beispiel gefällig? Ein gefährliches werkzeug im sinne des strafgesetzbuches ist jeder gegenstand, der sowohl nach seiner objektiven beschaffenheit als auch nach seiner subjektiven art der verwendung dazu geeignet ist, mehr als nur unerhebliche verletzungen hervorzurufen. nett, gell? somit dürfte genügend deutlich geworden sein, dass rechtsverdreher für gewöhnlich eine sehr besondere beziehung zu definitionen haben – ich bin da keine ausnahme.
umso mehr hab ich mich allerdings an zwei hervorragenden weil pfiffigen umschreibungen gefreut, die ich neulich zufällig kurz nacheinander entdeckte. nämlich erstens ganz profan „ein sofa ist ein öffentliches bett für mehr als zwei“, und zweitens schon etwas wagemutiger „design ist kunst, die sich nützlich macht“. ach, und wo wir schon bei „kunst“ sind: diesen 'heiligen gral der definition' fest und abschließend zu umreißen, das ist selbst dem juristenpack noch nicht gelungen: man behilft sich mit gleich drei „begriffsmodellen“, die allesamt eines gemeinsam haben: sie treffen's nicht genau.


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